23. Februar 2020

CDU-Fraktion stimmt trotz Bedenken für einen einheitlichen Wasserpreis

Wie Sie am Samstag der Presse entnehmen konnten, hat die CDU-Fraktion im Verbandsgemeinderat nach einiger Abwägung der Argumente doch für einen einheitlichen Wasserpreis gestimmt.
Noch im Werkausschuss hatten wir uns gegen die Gebührenangleichung zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen.

Schon in den Fusionsverhandlungen hatten sich die Vertreter der CDU bewusst und gewollt auch gerade deshalb auf eine Gebührenangleichung erst bis zum Jahr 2025 verständigt, weil wir sowohl damals, als auch heute der festen Überzeugung sind, dass es sinnvoll ist, zunächst einmal den notwendigen Investitionsumfang in beiden Wasser- und Abwassernetzen festzustellen.

Im Werksausschuss hatten wir dargelegt, dass es im Sinne einer künftigen Gebührenstabilität für die Bürgerschaft zu begrüßen wäre, in diesem Jahr die Gebühren in der bisherigen Höhe und getrennt nach den beiden Abrechnungsgebieten der Alt-VG’en zu erheben.

Dies gilt umso mehr, als der Bürgerschaft von anderer Stelle im laufenden Jahr ohnehin zusätzliche Gebühren- und Entgelterhöhungen (Müllgebühren, Strompreise) ins Haus stehen.

Nach der Sitzung des Werksausschusses haben wir noch einmal intensive Gespräche mit aktiven und ehemaligen Mitarbeitern der Verwaltung geführt sowie mit fachkundigen CDU-Mitgliedern. Uns wurde hierbei dargelegt, dass der Verwaltungsaufwand bei einer getrennten Abrechnung in diesem Jahr sehr hoch sei. Aus diesem Grund haben wir uns im Verbandsgemeinderat zu folgender Vorgehensweise entschieden:

Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Christian Klein hat unsere ursprüngliche Intension und unsere Argumente für einen Angleichung des Wasserpreises erst im Jahr 2021 in der Verbandsgemeinderatssitzung nochmals ausführlich begründet. Im Anschluss hat unsere Fraktion jedoch dem Antrag der Verwaltung auf Vereinheitlichung des Wasserpreises aufgrund des zu erwartenden hohen Verwaltungsaufwandes bei einer getrennten Abrechnung zugestimmt.
Wir sind davon überzeugt, dass dieses Abstimmungsverhalten trotz unserer Bedenken im Ergebnis sachgerecht war.


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